Die Abstandsflächenregelung, eine der Errungenschaften im Baurecht des vergangen Jahrhunderts, verhindert bei dicht bebauten Einfamilienhaus-Gebieten eine sinnvolle Gebäudeanordnung. Das Ziel, das Eigentum gegen Beeinträchtigung durch den Nachbarn zu schützen gelingt hier immer weniger, gerade die Abstandsfläche führt bei kleinen Grundstücken dazu, daß der Schutz der Privatsphäre verhindert wird.
Eine neue Regelung der Abstandsfläche, die speziell auf Dorf- und kleinstädtische Gebiete sowie kleine Grundstücksparzellen zugeschnitten ist, wäre angebracht. Sie könnte auch helfen, der schleichenden Umwandlung unserer Dörfer in Einfamilienhaus-Gebiete entgegenzuwirken.
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